Governance
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Unter der Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die verantwortungsvolle Leitung des KIT auf allen seinen Ebenen verstanden. Dieser Ordnungs- und Handlungsrahmen beruht auf Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes, dem Gesetz über das Karlsruher Institut für Technologie und der Gemeinsamen Satzung des KIT und bildet eine tragfähige Basis für die Entwicklung und Ausführung effizienter, nachhaltiger Prozesse. Die Governance ermöglicht dem KIT die nachhaltige Erfüllung seiner drei Kernaufgaben Forschung, Lehre und Innovation im nationalen und internationalen Kontext. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass das KIT als eine Institution denkt und handelt.
Weitere Informationen zum Thema „Governance“ finden Sie im Handlungsfeld Governance der Dachstrategie KIT 2025.