Arbeitszeit        

 

Die für Beamtinnen und Beamte geltenden Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zur Arbeitszeit sind für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nicht anzuwenden. Sowohl verbeamtete als auch außertariflich beschäftigte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer haben jedoch die Pflicht, während der Vorlesungszeit, bei Prüfungen sowie Sprechzeiten und Terminen KIT-interner Gremien anwesend zu sein (Präsenzpflicht). Auch in der vorlesungsfreien Zeit besteht eine Verpflichtung zu angemessener Anwesenheit und Erreichbarkeit. Die Tage des 24. und 31. Dezembers eines jeden Jahres sind für alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer frei.