Overhead (Gemeinkostenpauschale)
Im Rahmen von Drittmittelprojekten werden zentral finanzierte Infrastrukturleistungen des KIT (z. B. Raum- und Gerätenutzung, Strom, Heizung, Wasser, Verwaltungsaufgaben) in Anspruch genommen. Diese Gemeinkosten sind (insbesondere bei der Auftragsforschung) grundsätzlich bei der Veranschlagung der Aufwendungen für ein Forschungsprojekt vom Drittmittelgeber einzuwerben.
Am KIT gibt es Regelungen zum Abzug eines prozentualen Anteils der Drittmitteleinnahmen, den sogenannten „internen Overhead-Abzug“, der im zentralen Haushalt verbleibt. Damit wird eine angemessene Beteiligung an den zentral finanzierten Gemeinkosten sichergestellt. Die aktuellen Overhead-Sätze werden regelmäßig im Rahmen eines Rundschreibens des Präsidiums publiziert.