Altersvorsorge

Zum Thema „Altersvorsorge“ erhalten Sie hier Informationen zu den folgenden Punkten: 

 

Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig des Sozialversicherungssystems in Deutschland und dient der Alterssicherung u. a. von außertariflich Beschäftigten bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs geregelt. Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung (Betriebliche Altersversorgung).

Weiterführende Informationen zum Thema „Altersrente für Beschäftigte“ sind über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung abrufbar.

Ruhegehalt

Die Altersversorgung für beamtete Professorinnen und Professoren bei Erreichen der Altersgrenze ist das Ruhegehalt, das in Deutschland im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes sowie in den entsprechenden Landesbeamtenversorgungsgesetzen geregelt ist.

Weiterführende Informationen sowie umfassende Merkblätter des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) zu diesem Thema sind über die Homepage des LBV unter der Rubrik „Themen“, „Ruhestand“, „Beamte“ abrufbar.