Urlaub, Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung

 

Der Jahresurlaub beträgt für beamtete Hochschullehrerinnen und -lehrer, deren regelmäßige Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche verteilt ist, grundsätzlich 30 Arbeitstage. Hauptberuflich tätige Mitglieder der Hochschule mit Lehrverpflichtungen haben ihren Erholungsurlaub während der vorlesungsfreien Zeit zu nehmen, es sei denn dienstliche Gründe erfordern eine andere Regelung. Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Sollte es nicht möglich sein, den Urlaub zu nehmen, muss er bis zum 30.09. des Folgejahres verbraucht sein, da er sonst verfällt.

In begrenztem Umfang können Professorinnen und Professoren Sonderurlaub erhalten. Dies gilt auch für Arbeitsbefreiungen.

Für außertariflich beschäftigte Professorinnen und Professoren sind die jeweils geltenden Bestimmungen für die beamteten Hochschullehrerinnen und -lehrer zu Urlaub, Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung anzuwenden.

Hierzu kontaktieren Sie für Details bitte die zuständigen Ansprechpersonen für Beamtinnen und Beamte beim Personalservice (PSE), die Sie hier ermitteln können.