Besoldung
Die Besoldung von Professorinnen und Professoren erfolgt nach W 1 (Juniorprofessur), W 2 und W 3 (alle anderen Professorinnen und Professoren und Angehörige der Hochschulleitung). Die Grundgehaltssätze der W-Besoldung sind in der Besoldungsordnung W des Bundes bzw. der Länder ausgewiesen. Die W-Besoldung besteht aus dem Grundgehalt, dem Familienzuschlag sowie den variablen Leistungsbezügen.
Außertariflich beschäftigte Professorinnen und Professoren erhalten für ihre Tätigkeit eine außertarifliche Bruttovergütung in Höhe der Besoldung einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers des KIT. Für Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen finden die für beamtete Professorinnen und Professoren jeweils geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung.
Die „Richtlinien des Präsidiums zur Vergabe von Zulagen und Leistungsbezügen in den Besoldungsgruppen W 1, W 2 und W 3 am Karlsruher Institut für Technologie“ sowie den „Antrag auf Gewährung besonderer Leistungsbezüge (Selbstbericht) gemäß der Richtlinien des Präsidiums zur Vergabe von Leistungsbezügen in den Besoldungsgruppen W 1, W 2 und W 3“ finden Sie unter diesem Link.