Umzugskosten

Umzugskostenvergütung wird nur gewährt, wenn sie vor der Durchführung des Umzugs vom KIT schriftlich zugesagt wurde. Bei Professorinnen und Professoren erfolgt diese Zusage in der Regel im Rahmen der Berufung.

Die Umzugskostenvergütung umfasst anteilmäßig die Erstattung von:

  • Auslagen für die Beförderung des Umzugsguts
  • Reisekosten
  • Maklergebühren
  • Mietentschädigung
  • Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen

Die Umzugskostenvergütung muss bei der Dienstleistungseinheit (DE) Personalservice (PSE) innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr schriftlich beantragt werden.

Umzugskostenvergütung wird nur gewährt, wenn der Umzug innerhalb von fünf Jahren nach Wirksamwerden der Zusage der Umzugskostenvergütung durchgeführt wird. Sie ist zurückzuzahlen, wenn die bzw. der Betroffene vor Ablauf von zwei Jahren nach Durchführung des Umzugs aus persönlichen Gründen aus dem KIT ausscheidet.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der DE PSE. Die Kontaktdaten finden Sie hier