Forschungssemester

Für ein Forschungssemester können Professorinnen und Professoren auf Antrag durch den Präsidenten des KIT von ihren Dienstaufgaben in der Lehre und ggf. in der Selbstverwaltung freigestellt werden, wenn ein konkretes Forschungsvorhaben vorliegt. Die ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre sowie die Durchführung von Prüfungen müssen gewährleistet sein. Forschungssemester können frühestens vier Jahre nach Ablauf der letzten Freistellung genehmigt werden. Ein Antrag auf Bewilligung eines Forschungssemesters ist direkt an die KIT-Fakultät zu adressieren, die den Antrag im Falle der Befürwortung direkt an den Präsidenten weiterleitet.

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