Dienstreisen

Bei Professorinnen und Professoren setzt der Unfallschutz gemäß den Beamtenversorgungsgesetzen keine Genehmigung oder Anordnung der Reisen voraus. Ist die Genehmigung der Reise unterblieben, so liegt dienstunfallrechtlich eine Dienstreise dann vor, wenn die Reise zweifelsfrei der Erledigung von Dienstgeschäften diente. Betreffende Professorinnen und Professoren tragen allerdings die Beweislast dafür, dass sie sich im Zeitpunkt des Unfalls nicht auf einer Privatreise, sondern auf einer Dienstreise befunden haben.

KIT-Dekaninnen und KIT-Dekane sowie Institutsleiterinnen und Institutsleiter genehmigen Dienstreisen für Angehörige ihrer Organisationseinheit. Das Präsidium genehmigt Dienstreisen für Institutsleiterinnen und Institutsleiter sowie für die Leiterinnen und Leiter der weiteren Einrichtungen. Diese Genehmigung sichert den Versicherungsschutz im Schadensfall.

Für alle Fälle der Abwesenheit von Professorinnen und Professoren in der Vorlesungszeit, die zu einer Beeinträchtigung der vorgesehenen Lehrveranstaltungen führen können, ist gemäß Erlass des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eine vorherige Genehmigung durch die KIT-Dekanin bzw. durch den KIT-Dekan erforderlich. Führt die Abwesenheit zu einer Beeinträchtigung von Lehrveranstaltungen an mehr als zwei Tagen, ist eine Genehmigung durch das Präsidium bzw. durch die Bereichsleiterin oder den Bereichsleiter notwendig.

Die Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich zu beantragen. Belege müssen im Original eingereicht werden. Eine Fristverlängerung oder die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sind rechtlich nicht möglich.

Für außertariflich beschäftigte Professorinnen und Professoren finden die Bestimmungen, die für die verbeamteten Hochschullehrerinnnen und -lehrer des KIT jeweils gelten, entsprechende Anwendung.

Informationen rund um die Planung und Abrechnung von Dienstreisen sowie Ihre zuständige Ansprechperson für Dienstreisen (nach Auswahl Ihrer Dienstleistungseinheit, Ihres Instituts oder Ihrer KIT-Fakultät) finden Sie auf den verlinkten Seiten.