Datenschutz

 

Jeder Mensch hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt eine besondere Ausprägung des im Grundgesetz (GG) verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG dar. Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt zu werden. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, sie ist durch Rechtsvorschrift erlaubt oder es liegt eine Einwilligung der bzw. des Betroffenen vor.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema, u. a. auch das Datenschutzmerkblatt, sowie die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten des KIT finden Sie unter diesem Link.