Gesundheitsangebot und Arbeitssicherheit

 

Zum Thema „Gesundheitsangebot und Arbeitssicherheit“ erhalten Sie hier Informationen zu den folgenden Punkten: 

 

Arbeitsmedizin

Die Betriebsärzte beraten und unterstützen den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes. Dies beinhaltet Leistungen, angefangen bei der medizinischen Prävention über die Erkennung von arbeitsbedingten Erkrankungen bis hin zur Rehabilitation.

Falls Sie das Angebot zur Gesundheitsförderung am KIT durch die Medizinischen Dienste näher kennenlernen möchten, bisher aber von offizieller Stelle noch keinen Termin für eine Einstellungsuntersuchung oder arbeitsmedizinische Vorsorge erhalten haben, können Sie gerne direkt bei den Medizinischen Diensten einen Termin für einen Erstkontakt vereinbaren. Die jeweiligen Ansprechpersonen am Campus Süd und Campus Nord sowie weitere Informationen zu den Medizinischen Diensten können Sie diesem Link entnehmen.

 

Gesundheit am KIT

Die Gesundheit der Beschäftigten am KIT zu schützen und zu fördern, ist ein wichtiges Anliegen des Präsidiums. Mit der Umsetzung sind mehrere Organisationseinheiten des KIT beauftragt. Diese haben sich zu einem Netzwerk Gesundheit zusammengeschlossen. Das Angebot des Netzwerks Gesundheit ist vielfältig und beinhaltet insbesondere die medizinische Vorsorge, die Gesundheit am Arbeitsplatz, Sport und Fitness sowie die Unterstützung bei Konflikten und psychischen Problemen.

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen der beteiligten Netzwerkpartnerinnen und -partner sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

 

Sicherheit, Umwelt und Unternehmerpflichten  

Die Dienstleistungseinheit Sicherheit und Umwelt (SUM) berät und unterstützt die Organisationseinheiten des KIT bei der Umsetzung und Einhaltung gesetzlich relevanter Vorgaben auf den Gebieten Arbeits- und Betriebssicherheit und Umweltschutz sowie bei Genehmigungsfragen. Diese Unternehmerpflichten betreffen insbesondere das KIT als juristische Person und Arbeitgeber, können jedoch nach dem Arbeitsschutzgesetz auch auf die Leitung einer Organisationseinheit am KIT übertragen werden. Grundsätzlich trägt jede bzw. jeder Vorgesetzte die Verantwortung für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten. Diese Verantwortung ergibt sich konkludent aus dem Arbeitsvertrag und der tatsächlichen Stellung als Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter. Zu Fragen hierzu steht die Leitung der Dienstleistungseinheit Sicherheit und Umwelt gerne zur Verfügung

Als Professorin bzw. Professor des KIT tragen Sie die dienstrechtliche Verantwortung für das Ihnen unterstellte Personal. Falls mit Ihrer Professur eine Institutsleitungsfunktion verbunden ist, übernehmen Sie zudem die Verantwortung für den Arbeitsschutz am betreffenden Institut. 

Mit dem KIT-Informations-System-Sicherheit (KISS) steht für Beschäftigte am KIT ein zentrales Informationssystem rund um das Thema „Sicherheit und Umweltschutz“ zur Verfügung. Dieses Portal enthält keine Genehmigungsbescheide, sondern Hinweise zur rechtlichen Grundlage, zur Beantragung bzw. zum Erhalt von Gehnehmigungsbescheiden zu diesem Thema.

Wichtige Regelwerke am KIT sind insbesondere die campusübergreifende Abfallordnung sowie die allgemeine Sicherheitsregelung für den Campus Nord, die Sie ebenso auf dieser Seite unter den Rubriken „KISS Suche von A - Z“, Abfallordnung“ sowie „KISS Suche von A - Z, Allgemeine Sicherheitsregelung“ abrufen können.

Weiterführende Informationen zum Dienstleistungsangebot, Veranstaltungsangebote und Kontaktdaten der Ansprechpersonen von SUM erhalten Sie hier.