Struktur des KIT
Gemäß § 3 Abs. 2 des KIT-Gesetzes ist für das KIT der Erlass einer Gemeinsamen Satzung nach Maßgabe des KIT-Gesetzes vorgesehen. Die „Gemeinsame Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)“ ist am 06.10.2023 in Kraft getreten. Sie besteht aus zehn Teilen und regelt die Struktur des KIT. In der Satzung sind unter anderem Aufbau, Organisation, Einrichtungen sowie Berufungsverfahren und Ehrungen beschrieben.
Dem Organigramm der Aufbauorganisation des KIT und der KIT-Wissenschaftsorganisation können Sie im Überblick wichtige Details zur Struktur des KIT entnehmen.

Weitere Informationen zum Thema „Struktur des KIT“ erhalten Sie hier zu den folgenden Punkten:
Zentrale Organe des KIT
Zu den zentralen Organen des KIT gehören neben dem Präsidium der Aufsichtsrat und der KIT-Senat.
Präsidium
Der Vorstand leitet das KIT kollegial nach dem Ressortprinzip und führt die Bezeichnung „Präsidium“. Das Präsidium ist für alle Angelegenheiten des KIT zuständig, für die im KIT-Gesetz oder in der Gemeinsamen Satzung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist, u. a. auch für die Planung der strukturellen und infrastrukturellen Entwicklung des KIT. Das Präsidium hat sechs hauptamtliche Mitglieder und setzt sich zusammen aus dem Vorstandsvorsitzenden (Präsident), einem Vizepräsidenten für Forschung, einem Vizepräsidenten für Lehre und akademische Angelegenheiten, einer Vizepräsidentin für Digitalisierung und Nachhaltigkeit, einem Vizepräsidenten für Finanzen, Personal und Infrastruktur sowie einem Vizepräsidenten für Transfer und Internationales.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat trägt die Verantwortung für die Entwicklung des KIT und beaufsichtigt die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Präsidiums. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder, die Beschlussfassung des Struktur- und Entwicklungsplans sowie die Planung der baulichen Entwicklung.
KIT-Senat
Der KIT-Senat entscheidet gemäß KIT-Gesetz (KITG) in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung. Der KIT-Senat ist insbesondere zuständig für die Bestätigung der Wahl der hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder und für die Stellungnahme zum Struktur- und Entwicklungsplan.
An den Sitzungen des KIT-Senats nehmen gemäß § 9 KITG i.V.m. § 3 der Gemeinsamen Satzung (GS) die gewählten Mitglieder aus den Gruppen der Hochschullehrenden am KIT aus der Großforschungs- und Universitätsaufgabe, der Akademischen Mitarbeitenden, der Studierenden, der Doktorandinnen und Doktoranden sowie der sonstigen Mitarbeitenden teil. Daneben gehören dem KIT-Senat kraft Amtes die Präsidentin bzw. der Präsident, das für Wirtschaft und Finanzen verantwortliche Präsidiumsmitglied, ein weiteres Mitglied des Präsidiums, eine Bereichsleiterin bzw. ein Bereichsleiter, eine der Chancengleichheitsbeauftragten sowie eine Vertretung des Personalrats an. Weitere Mitglieder des KIT-Senats mit beratender Stimme sind die weiteren Präsidiumsmitglieder sowie Bereichsleitungen kraft Amtes sowie eine Vertretung der Verfassten Studierendenschaft. Als Gäste ohne Stimmrecht nehmen an den Sitzungen des KIT-Senats außerdem ein Mitglied des Young Investigator Network (YIN), eine angenommene Doktorandin bzw. ein angenommener Doktorand, zwei Studierende sowie die Vertreterin bzw. der Vertreter des KIT im Aufsichtsrat teil. Darüber hinaus kann der KIT-Senat weitere Gäste für seine jeweilige Amtsperiode oder für einzelne Sitzungen zulassen.

Bereiche des KIT
Die Bereiche des KIT sind disziplinär geordnet und bündeln Forschung, Lehre und Innovation der ihnen zugeordneten Institute, KIT-Fakultäten und Helmholtz-Programme. Den Kern der fünf Bereiche bilden die Institute des KIT, in denen Forschung, Lehre und Innovation stattfindet. In den KIT-Fakultäten organisieren die Bereiche die universitäre Lehre, in den Helmholtz-Programmen die programmorientierte Forschung. Die wissenschaftlichen Disziplinen des KIT verteilen sich auf fünf Bereiche.
Jeder Bereich hat eine hauptamtliche Bereichsleiterin bzw. einen hauptamtlichen Bereichsleiter, die bzw. der von einem Bereichsrat unterstützt wird. Die Bereichsleiterin bzw. der Bereichsleiter wird auf Vorschlag einer Findungskommission vom Bereichsrat im Einvernehmen mit dem Präsidium für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ihr bzw. ihm obliegen neben dem Vorsitz im Bereichsrat unter anderem die interne Vertretung des Bereichs, insbesondere gegenüber dem Präsidium, sowie die externe Vertretung, insbesondere in Gremien der Helmholtz-Gemeinschaft.

KIT-Fakultäten

Am KIT finden Studium, Lehre und akademische Angelegenheiten an elf KIT-Fakultäten statt. Die KIT-Dekaninnen und KIT-Dekane berichten dazu dem Vizepräsidenten für Lehre und akademische Angelegenheiten.
Die Abteilung Strategisches Controlling und Reporting der Dienstleistungseinheit Stab und Strategie koordiniert die Mittelverteilung an die KIT-Fakultäten.
Forschungsstrukturen
Die universitäre sowie programmorientierte Forschung findet in den Instituten der einzelnen Bereiche statt. Einen Überblick über die Institute am KIT erhalten Sie hier.
Derzeit neun KIT-Zentren koordinieren bereichsübergreifende Forschungs- und Innovationsthemen und fördern das interdisziplinäre Zusammenarbeiten am KIT.
In der vergangenen Förderperiode (POF III, 2015 - 2019) beteiligte sich das KIT an dreizehn Forschungsprogrammen in den vier Forschungsbereichen „Energie“, „Erde um Umwelt“, „Schlüsseltechnologien“ und „Materie“ der Helmholtz-Gemeinschaft und betrieb weiterhin drei Forschungsgroßgeräte.
In der aktuellen vierten Phase der programmorientierten Förderung (PoF IV, 2021 - 2027, weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier), beteiligt sich das KIT an elf Forschungsprogrammen in vier Forschungsbereichen. Als Forschungsgroßgerät betreibt das KIT das Grid Computing Centre Karlsruhe (GridKa).

Weitere Informationen zu den Forschungsstrukturen am KIT finden Sie hier.