Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Schnittstelle zwischen Personalrat und den Auszubildenden. Sie ist die Interessenvertretung der jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren, der Auszubildenden im Betrieb sowie der Studierenden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) am KIT.
Umfassende Informationen zum Aufgabenbereich der JAV sowie die Kontaktdaten der Ansprechpersonen der Standorte Campus Süd und Campus Nord finden Sie hier.
Personalrat
Der KIT-Personalrat hat die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten am KIT gegenüber der Dienststelle zu vertreten, und unterliegt den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg. Er ist u. a. dafür zuständig, Dienstvereinbarungen abzuschließen, darüber zu wachen, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und sonstige Regelungen eingehalten werden und dass alle Beschäftigten nach Recht und Gesetz gleich behandelt werden. Ebenso berät er Professorinnen und Professoren insbesondere zum Umgang mit Beschäftigten, zu den Möglichkeiten der Höhergruppierung von Beschäftigten oder in Konfliktsituationen. Der Personalrat setzt sich aus 37 gewählten Mitgliedern verschiedener Gebiete des Campus Nord und des Campus Süd zusammen.
Informationen zu den Ansprechpersonen und Standorten des KIT-Personalrats sowie zu Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und weiteren Themen erhalten Sie unter diesem Link.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist für die Beschäftigten des KIT zuständig und wird alle vier Jahre gewählt. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen am KIT, vertritt deren Interessen und steht ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
Umfassende Informationen zum Aufgabenbereich der SBV, die Kontaktdaten der Mitglieder sowie die Standorte der SBV am Campus Süd und Campus Nord finden Sie hier.
