Teilzeitarbeit

Beschäftigte des KIT können ihre Arbeitszeit reduzieren, wenn sie ein Kind unter 18 Jahre oder eine pflegebedürftige Angehörige bzw. einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen haben und dienstliche oder betriebliche Belange der Arbeitszeitreduzierung nicht entgegenstehen. Die Teilzeitarbeit kann befristet oder unbefristet beantragt werden.

Sofern Sie aus anderen Gründen an einer Teilzeitbeschäftigung interessiert sind, wenden Sie sich bitte über Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten an die zuständige Ansprechperson der Personalbetreuung, die Sie hier ermitteln können.