Familienfreundlichkeit und Gleichstellung

Zum Thema „Familienfreundlichkeit und Gleichstellung“ erhalten Sie hier Informationen zu den folgenden Punkten: 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verfolgt das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Daher haben die durch das AGG geschützten Personen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote Rechte bzw. Rechtsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber.

In welchen konkreten Fällen dies der Fall ist, entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt:

Merkblatt AGG

Beruf und Familie

Das KIT als familienfreundlicher Arbeitgeber fördert seine Mitglieder bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese werden insbesondere durch flexible Arbeitszeiten, Betreuungsangebote oder Wiedereinstiegsstellen am KIT unterstützt und entlastet. Hierbei tragen besonders auch alle Vorgesetzten und Personen mit Leitungsaufgaben Verantwortung, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diesbezüglich Unterstützung zukommen zu lassen. Zusätzlich haben Eltern, die am KIT studieren oder arbeiten, die Möglichkeit, sich über das Familienportal mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema „Familie“ zu versorgen.

Aktuelle Informationen hierzu sowie die zuständigen Ansprechpersonen erhalten Sie unter diesem Link sowie unter dem Stichwort „Chancengleichheit“.

 

 

 

Zum Thema „Beruf und Familie“ erhalten Sie hier weitere Informationen zu den folgenden Punkten: 

Telearbeit und mobile Arbeit

Das Präsidium des KIT und die Personalräte der beiden Dienststellen Karlsruhe und Garmisch-Partenkirchen haben im April 2022 die „Dienstvereinbarung zur Telearbeit und mobilen Arbeit“ unterzeichnet. Zur weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist es am KIT möglich, sowohl Telearbeit als auch mobile Arbeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung zu nutzen. Allen Beschäftigten des KIT kann die Möglichkeit zur Telearbeit und zur mobilen Arbeit nach Maßgabe der Regelungen dieser Dienstvereinbarung gewährt werden, sofern dies mit den jeweiligen dienstlichen Belangen zu vereinbaren ist und die arbeitsorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.

Chancengleichheit und Diversität

Einen Überblick über die Thematik „Chancengleichheit und Diversität am KIT“ sowie die zuständigen Ansprechpersonen erhalten Sie unter diesem Link.  

Die Chancengleichheit ist gesetzlich in § 16 des KIT-Gesetzes und durch die vom KIT-Senat verabschiedete und im September 2014 in Kraft getretene „Satzung für die Chancengleichheit für Frauen und Männer am Karlsruher Institut für Technologie (Chancengleichheitssatzung)“ strukturell verankert. Gleiche Chancen in Forschung, Lehre, Innovation, Tech­nik und Dienstleistung für Frauen und Männer zu realisieren sowie Möglichkeiten zur Entwicklung und Nutzung ihrer Qualifikationen anzubieten, gehören damit zu den erklärten Zielen des KIT. Das KIT entwickelte hierzu eine Reihe von Maßnahmen, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten, wie beispielsweise Maßnah­men zur Vereinbarkeit von Beruf und Fami­lie. Insgesamt strebt das KIT gemäß dem aktuellen Chancengleichheitsplan des KIT in sämtlichen Bereichen einen höheren Frauenanteil an, u. a. auch bei den Professuren.

Einen Überblick über das Angebot, die Chancengleichheitsbeauftragten und Standorte der Chancengleichheit sowie Informationen des Familienportals rund um das Thema „Familie“ finden Sie über die entsprechenden Links.

Am KIT sind wir uns der Vielfalt unserer Beschäftigten und Studierenden bewusst und fördern diese aktiv – denn genau diese Vielfalt ist eine wichtige Grundlage für wissenschaftlichen Fortschritt und Exzellenz. Die Möglichkeit, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Potentiale voll ausschöpfen können, mit Zufriedenheit am KIT arbeiten und an der Entwicklung des KIT teilhaben können, steht im Mittelpunkt der diversitätsorientierten Kultur am KIT. Daher fördern wir aktiv die Diversität (insbesondere mit Blick auf Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie auf Internationalität), unterstützen die individuellen Lebensentwürfe und Bedürfnisse unserer Mitarbeitenden, gestalten eine Arbeitsumgebung mit fairen und transparenten Rahmenbedingungen und entwickeln unsere Beschäftigten zu diversitätskompetenten Spitzenkräften. Dazu wurde ein Diversity Statement verabschiedet und die Charta der Vielfalt unterschrieben.

Wissenschaftlerinnen erhalten von der Personalentwicklung und Beruflichen Ausbildung (PEBA) außerdem Unterstützung bei Anträgen zu Fördermaßnahmen im Rahmen von externen Ausschreibungen zum Thema „Frauenförderung und Vereinbarung von Beruf und Familie“ (z. B. für Sonderforschungsbereiche oder Graduiertenschulen) sowie bei der zielgerichteten Verwendung der für diese Thematik genehmigten finanziellen Mittel. Nähere Informationen diesbezüglich sowie die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier.

Ethische Grundsätze

Der KIT-Senat hat am 17.10.2016 die „Leitlinien für ethische Grundsätze des Karlsruher Instituts für Technologie“ beschlossen. Diese Ethikleitlinien wenden sich an alle Mitglieder und Angehörigen des KIT und setzen - vor dem Hintergrund der in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verbrieften Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre - Maßstäbe und Verbindlichkeiten für ethisch verantwortliches Handeln des KIT durch seine Organe sowie Mitglieder und Angehörigen.

Sie finden die Leitlinien für ethische Grundsätze des KIT sowie Informationen zur Ethikkommission und zu Ombudspersonen für die ethischen Grundsätze unter den entsprechenden Links.

Kindergeld

Die Sachbearbeitung für alle Fragen im Zusammenhang mit Kindergeld erfolgt für verbeamtete und für außertariflich beschäftigte Professorinnen und Professoren durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Für Auskünfte und entsprechende Rückfragen wenden Sie sich daher bitte direkt an die für Sie regional zuständige Familienkasse. Informationen rund um das Thema „Kindergeld“ sowie die Kontaktdaten der zuständigen Familienkasse finden Sie über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit

Kinder- und Ferienbetreuung

Das KIT bietet seinen Beschäftigten am Campus Süd und Campus Nord unterschiedliche Möglichkeiten zur Kinderbetreuung.

Umfassende Informationen zu den Kindertagesstätten sowie zur Ferienbetreuung am KIT für Schulkinder erhalten Sie über diesen Link.