Zuwendungen durch Dritte

Die „Richtlinie zur Annahme von Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen (Zuwendungen) des Karlsruher Instituts für Technologie (Geschenkerichtlinie)“ gilt für alle Beschäftigten des KIT in Bezug auf Zuwendungen durch Dritte und soll die Beschäftigten vor Manipulationsversuchen schützen und dabei unterstützen, Korruptionsrisiken frühzeitig zu erkennen und Gesetzesverstöße zu vermeiden. Auf diese Art und Weise soll Rechtssicherheit und -klarheit sowie Transparenz für die Beschäftigten des KIT hergestellt und eine einheitliche Verfahrensweise am KIT sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die „Richtlinie für die Abwicklung und Abrechnung von Gästebewirtungen innerhalb und außerhalb des KIT“ von besonderer Bedeutung.